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 von Trotha Zitat
Autor: Robert Murtfeld 
Datum:   

Hallo,

Ich wollte mich erkundigen von welcher Quelle das folgende Zitat auf dieser Webseite entnommen wurde:

"Die aufständischen Stämme werden mit Strömen von Blut untergehen, ein
Krieg in Afrika läßt sich nun mal nicht nach den Gesetzen der 'Genfer
Konvention' führen." General Lothar von Trotha zum
Herero-Nama-Aufstand, November 1904

Vielen Dank,

--Robert

 
 Antwort: von Trotha Zitat
Autor: Webmaster 
Datum:   

Das Zitat von Trothas stammt hauptsächlich aus folgenden Quellen. Der Original-Wortlaut existiert nach Angaben einiger Autoren nicht mehr, sondern es gibt nur eine damalige Abschrift. Wie unten zu lesen ist, weicht das Zitat in der 'Deutschen Zeitung' von der von Ihnen zitierten Wortwahl ab.

http://www.sigi-benker.de/texte/eine_welt/kolonialswa.html

http://www.gruene-muenchen-stadtrat.de/seiten/themen/anderes/kolonialstrassenswa.html

http://www.volksgemeinschaft.org/wiedergutmachungvolkherero.htm
"In der 'Deutschen Zeitung' rechtfertigte v. Trotha seine Kriegsführung mit den Worten: 'Die Stämme Afrikas führen untereinander so lange Krieg, bis einer zerstört am Boden liegt. Dies musste auch hier einmal geschehen. Dass ein Krieg in Afrika sich nicht nach den Gesetzen der Genfer Konvention führen lässt, ist selbstverständlich."

Wenn Sie googeln, finden Sie weitere Seiten zum Thema.

http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konvention
"Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen und eine wichtige Komponente des Humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). 1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention 'betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen'?angenommen."

http://www.taz.de/pt/2005/06/04/a0246.nf/text
Das falsche Signal
Die türkische Regierung unterminiert mit ihrer Armenienpolitik nicht nur alle Versuche, Genozide zu ächten. In Istanbul unterdrückt sie zudem gerade konkret die Freiheit der Geschichtswissenschaft
VON JÜRGEN ZIMMERER
....
"Im Unterschied zum südwestafrikanischen Genozid empörten sich über den Völkermord an den Armeniern bereits die Zeitgenossen. Denn hatte man den kolonialen Vernichtungskrieg im späteren Namibia noch als "normales", wenn auch etwas "hartes" Vorgehen gegen 'Wilde' angesehen - nach den Worten des deutschen Schutztruppenkommandeurs Lothar von Trotha ließ sich der Krieg in Afrika nun mal nicht nach den Gesetzen der Genfer Konvention führen -, so war mit Armenien rassistisch motivierter Massenmord schon sehr nah an Europas Grenzen gekommen. Was vielleicht noch schwerer wog: War der Kolonialkrieg ein Krieg gegen das andere, gegen das sprichwörtlich 'schwarze' Gegenbild Europas, ausgefochten auf dem 'dunklen Kontinent', so galten die Armenier als urchristliches Kulturvolk. Zudem wandte sich im Falle Armeniens die Mehrheitsbevölkerung gegen eine unter ihr lebende Minderheit, eine Regierung gegen Teile ihres Volkes."


http://www.contextxxi.at/context/content/view/234/107/
Risse im Context XXI - Magazin zur Alpenbegradigung
Von Namibia nach Auschwitz?
Die Genozidforschung scheint deutschen Traditionen auf der Spur
....
Kolonialkriege unterliegen keiner Regulierung
"Im Krieg gegen die Herero und Nama trafen zwei theoretische Linien zusammen: seit etwa 1870 war die Militärtheorie Clausewitz' vom 'totalen Krieg', nach der moderne Kriege mit extremer Härte geführt werden müssten, um den Gegner bereits mit dem ersten Schlag zu besiegen, besonders in Deutschland hegemonial geworden. Wichtiger noch war mit Sicherheit der koloniale Kontext für den Schritt zum Völkermord, da aus europäischer Perspektive ein Unterschied bestand zwischen 'zivilisierten' Gegnern, denen man mit einem gewissen Maß an Achtung und Respekt begegnete, und dem Kampf gegen 'unzivilisierte Völker', der derartige Rücksichtnahme nicht erforderte. Ganz folgerichtig galten denn auch Abkommen zur Regelung von Kriegshandlungen wie die Haager Landkriegsordnung von 1899 für einen Krieg von Weißen gegen Weiße - der Krieg gegen kolonial beherrschte Bevölkerungen war davon ausgenommen.

Aber auch die Vorstellung eines 'Rassenkrieges' war ideologische Unterfütterung einer Kriegsführung, die für den Gegner keinen Respekt entwickeln wollte. In dieser Vorstellung des Kampfes zwischen der 'weißen' und der 'schwarzen Rasse' war es geradezu Kennzeichen der Situation, dass es einen totalen Sieger und einen totalen Verlierer geben musste. Die Theorien des Sozialdarwinismus boten so gleich doppelten Nutzen: zum Einen konnte sich ein Mann wie von Trotha gleichsam in einer Verteidigungsstellung wähnen, die jeglichen Schlag gegen den Gegner rechtfertigte - gekämpft musste schließlich werden, und einer musste unterliegen. Zweitens bot der Sozialdarwinismus ein scheinbar wissenschaftliches Argumentationsmuster, dessen neutraler Jargon die Täter als Werkzeuge der Geschichte von jeglicher persönlicher Verantwortung freisprach: die 'schwächeren Völker' seien ohnedies zum Untergang bestimmt."

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