Autor: Uwe Niederdraeing
Datum: 17.03.2005 11:47
Allerdings ist die Beschaedigung des Wissmann-Denkmals eine gesetzeswidrige Tat gewesen, und von daher schon nicht nicht gerechtfertigt. Hie kann auch nicht mit Widerstandsprinzip od. uebergesetzlichem Notstand argumentiert werden.
Die SDSler haben mit ihrer mutwilligen Zerstoerung der Anschauung "Gewalt gegen Sachen / Gewalt gegen Menschen" (ersteres sei angeblich in Ordnung) Ausdruck verliehen. Es handelt sich hierbei aber um eine extrem demokratiefeindliche Auslegung von moral als "Faustrecht". Denkmalstuerze
nach Art der franzoesischen Revolution, der Oktoberrevolution oder der Kulturrevolution koennen doch wohl nicht als Inspiration fuer das Verhalten zivilisierter Menschen herhalten.
Erinenrt sei ausserdem an die zerstoerten Buddha-Statuen in afghanistan, Buecher-Verbrennungen im Dritten Reich und Bilderstuermereien im Mittelalter, die Zerstoerung "heidnischer" Heiligtuemer, die Ausschreitungen in Rumaenien zur Wende. Eine sachliche Auseinandersetzung findet nicht statt. Dem Beschuldigten wird keine Gelegenheit zur Verteidigung gegeben.
Dazu: Schiller
Der Meister kann die Form zerbrechen
Mit weiser Hand, zur rechten Zeit,
Doch wehe, wenn in Flammenbächen
Das glühnde Erz sich selbst befreit!
Blindwütend mit des Donners Krachen
Zersprengt es das geborstne Haus,
Und wie aus offnem Höllenrachen
Speit es Verderben zündend aus;
Wo rohe Kräfte sinnlos walten,
Da kann sich kein Gebild gestalten,
Wenn sich die Völker selbst befrein,
Da kann die Wohlfahrt nicht gedeihn.
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